AGB Maschinenvertrieb

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH für Maschinenverkauf (Traktoren, Anbaugeräte, Bagger, Hoflader, Baumaschinen, Fahrzeuge, Kommunaltechnik, Landtechnik)

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer, gelten für die Lieferungen, Leistungen und Angebote der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH an Geschäftskunden. Die im Onlineshop unter www.brander-landtechnik.de angebotenen Produkte sind zu Nettopreisen angegeben. Angebote in diesem Shop richten sich ausschließlich an Unternehmen. Privatpersonen bedienen wir gerne über unsere Servicemitarbeiter(-Innen) telefonisch.  Der Firmenkunde nimmt die AGB durch die Entgegennahme der Ware und Leistung an.

Abweichende Regelungen haben nur insofern Geltung, als sie zwischen BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft und dem Käufer schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Maße, Gewichte, Abbildungen oder sonstige Artikelbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Die Bezahlung der Waren hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort bei Übergabe der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH behält sich die Ablehnung von Schecks und anderer unbarer Zahlungsmittel vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben. Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen. Die Inanspruchnahme eines Skontos setzt eine entsprechende Vereinbarung, sowie den Ausgleich sämtlicher anderer Forderungen aus Warenanlieferung voraus.

Die Bankverbindung für Bestellungen aus Deutschland und Resteuropa lautet:

Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH
Kontonummer: 3115020820
Bankleitzahl: 87052000
Bank: Sparkasse Mittelsachsen
IBAN: DE88 8705 2000 3115 0208 20
BIC: WELADED1FGX

(2) Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

(3) Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen.

§ 4 Rücktritt

(1) Die BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich des noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht wurden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens.

(2) Ereignisse aller Art, die von den Parteien nicht verschuldet sind (Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren. Naturereignisse, Unruhen, Krieg usw.), entbinden die BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH von der Lieferpflicht für die Dauer der Behinderung. Dauert dieser Zustand der höheren Gewalt länger als 60 Tage ununterbrochen an, darf der Vertrag von jeder der Parteien gekündigt werden. Ist der Kunde Verbraucher, wird die rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten, wenn die Belieferung des Unternehmens ohne dessen Verschulden nicht erfolgt. Bei Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird die rechtzeitige Selbstbelieferung generell vorbehalten.

(3) Wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, wird eine nach Vertragsschluss erfolgte Erhöhung von Arbeitskosten, Materialkosten oder Umsatzsteuer in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet. Bei einer Preissteigerung von mehr als fünf Prozent kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Überschreitens der vereinbarten Lieferfrist ist ausgeschlossen. Wird die Lieferfrist um mehr als 60 Tage überschritten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 5 Lieferung, Verpackung, Gefahrübergang

(1) Zugesagte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der Frist in den Versand gegangen oder vom Kunden abgeholt worden ist.

(2) Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem unter Beauftragung eines betriebsfremden Versendungsbeauftragten zugeschickt, geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Versendungsbeauftragten auf den Kunden über. Für den Fall der Warenanlieferung durch den betriebsinternen Außendienst geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden auf diesen über.

(3) Die Lieferung an einen Unternehmer erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Verpackung und Paletten werden handelsüblich berechnet. Rücknahme von Paletten durch die BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH erfolgt nur in mangelfreiem Zustand und unter Abzug angemessener Abwicklungs- und Verschleißkosten. Transportverluste oder - beschädígungen sind vom Kunden beim Transporteur zu reklamieren und vor Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen. Bei vereinbarter direkter Belieferung des Kunden tritt Erfüllung der vertraglichen Lieferverpflichtungen mit Übergabe der Ware und Bestätigung der Übergabe durch Unterschrift des Kunden auf dem Lieferschein ein.

(4) Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt, die dem Käufer geliefert werden, müssen beim Spediteur/Frachtdienst reklamiert werden. Ihre Annahme ist zu verweigern. Zudem ist die BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH unverzüglich schriftlich zu informieren.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH. Im Verkehr mit Unternehmen besteht der Eigentumsvorbehalt bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits entstandenen Forderungen oder im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Nebenforderungen (Nutzungszinsen, Verzugsschaden etc.). Bei Geschäften gegen laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt auch als Sicherung der Saldoforderung des Unternehmens.

(2) Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH nicht zulässig. Verliert die BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH durch Einbau oder Montage das Eigentum an den von ihr gelieferten Gegenständen, so räumt der Kunde dieser unter Ausschluss der Regelungen der §§ 947, 948, 950 BGB ein anteiliges Miteigentum an der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Sache ein. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, erlischt sein Gebrauchsrecht an den im Miteigentum stehenden Gegenständen. Die BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH hat das Recht, den betreffenden Gegenstand in Besitz zu nehmen und freihändig zu verkaufen. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten auf die offene Forderung angerechnet und der Restbetrag an den Kunden ausbezahlt.

(3) Die Be- oder Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von Vorbehaltsware gilt als im Auftrag der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft erfolgt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen („Fremdware“) vermischt, verbunden oder vermengt, so tritt der Kunde seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an das annehmende Unternehmen ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für das Unternehmen auf. Der Kunde ist zur Auskunft über alle Informationen verpflichtet, welche die Be- oder Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von Vorbehaltsware betreffen und die zur Durchsetzung der Ansprüche der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft erforderlich sind.

(4) Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit Fremdware, so tritt er schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe der noch offenen Forderung der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft an diese ab.

(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Unternehmen zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach einmaliger Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde räumt der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH für diesen Fall das Recht zum Betreten des Geländes, zur Kennzeichnung oder Wegnahme der gelieferten Ware ein. Die Kosten der Rücknahme trägt der Kunde.

§ 7 Austauschteile

Der Lieferung eines aufbereiteten Austauschteils steht die Geldzahlung und eine Lieferung des reparaturbedürftigen Altteils durch den Kunden auf eigene Kosten gegenüber. Das Entgelt für die Lieferung des Austauschteils ist demnach die vereinbarte Geldzahlung sowie der gemeine Wert des Altteils. Dabei werden Altteile mindestens mit einem Wert von 10 % des Bruttoaustauschentgelts bewertet. Setzt ein Lieferant der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH einen anderen Wert des entsprechenden Altteils an, so wird dieser Wert dem Kunden in Rechnung gestellt. Als Bruttoaustauschentgelt ist der Betrag anzusehen, den der Kunde für den Erwerb eines dem zurückgegebenen Altteil entsprechenden Austauschteil abzüglich Umsatzsteuer, jedoch ohne Abzug eines Rabatts zu zahlen hat. Der Wert des zu liefernden Altteils zzgl. Umsatzsteuer, wird dem Kunden als Altteilpfand in Rechnung gestellt. Eine Gutschrift des Altteilpfands ohne die gem. R 153 UStR 2008 abzuführende auf das Altteil angefallene Mehrwertsteuer kann nur erfolgen, wenn das zurückzuliefernde Altteil binnen 14 Tagen nach Eingang des Austauschteils beim Kunden bei der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH in ordnungsgemäßem Zustand FREI eingeht. Das zu liefernde Altteil befindet sich in einem ordnungsgemäßen Zustand, wenn es mit dem Austauschteil typengleich und instandsetzungsfähig ist.

§ 8 Retouren

Sofern keine gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsrechte (z. B. Widerruf im Fernabsatzgeschäft) bestehen, bedürfen Rückgaben der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Nur mangelfreie Lagerware kann bei frachtfreier Rückgabe an den Lieferbetrieb und Rechnungsvorlage abzüglich einer Bearbeitungspauschale von mindestens fünfzehn Prozent ihres Wertes gutgeschrieben werden. Sonderanfertigungen und Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurden (Kommissionsware), sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.

§ 9 Werkstattservice

(1) Die Montage, Reparaturdienstleistung und Inbetriebsetzung sind in den Preisen nicht inbegriffen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Wird die Montage durch die BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH ausgeführt, so berechnet sie hierfür jeweils die gültigen Stundensätze für Montagelöhne und die Fahrtkosten.

(2) Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach der Abnahme bei der Werkleistung ein Mangel, der auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Monteurs der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH zurückzuführen ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung. Eine Selbstvornahme der Nachbesserung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat das Recht, von dem Werkvertrag zurückzutreten, wenn die Mängel der Werkleistung innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Geltendmachung des Mangels von der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH nicht behoben werden. Weitergehende Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränkt sich die Gewähr der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH auf die Abtretung der ihr gegen den Lieferanten wegen etwaiger Mängel zustehender Ansprüche. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn seitens des Auftraggebers oder Dritter ohne vorherige Genehmigung der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH, unsachgemäße Änderungen an dem Gegenstand der Werkleistung durchgeführt werden.

§ 10 Gewährleistung bei Kaufverträgen

(1) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts unterliegt er hinsichtlich der Rügepflicht den Bestimmungen des § 377 HGB.

(2) Er überlässt der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH die Wahl der Art der Nacherfüllung (Nachlieferung / Nachbesserung) zur Beseitigung des Mangels. Schlägt die Nacherfüllung fehl (§ 440 Satz 2 BGB), bestimmen sich die Rechte des Kunden nach § 437 Nr. 2 und 3 BGB. Bei Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Bei Verkauf von neuen beweglichen Sachen an Unternehmer, sowie beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an Verbraucher verjähren die Mängelansprüche in einem Jahr ab Lieferung. Das Lieferdatum entspricht dem Rechnungsdatum, soweit in der Rechnung nicht anders angegeben. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB für die Regelung der Verjährung von Mängelansprüchen bei Werkverträgen bleibt unberührt.

(3) Liefert BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann die BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

(4) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.

(5) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. Weitergehende Ansprüche des Käufers auf Ersatz von unmittelbaren oder mittelbaren Schäden beispielsweise durch Ein- und Ausbau der mangelhaften Ware oder Folgeschäden an Gegenständen des Käufers sind ausgeschlossen, sofern nicht wesentliche Pflichten der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH verletzt wurden und dies auf ein grobes Verschulden zurückzuführen ist.

§ 11 Abtretung

Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Abtretung von Rechten an Dritte aus den vertraglichen Beziehungen mit der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH ohne Zustimmung des Unternehmens nicht gestattet.

 

§ 12 Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit einer Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 13 Datenschutz

Bitte informieren Sie sich zu unseren Datenschutzbedingungen auf unserer Seite www.brander-landtechnik unter der Rubrik „Datenschutz“. Zur Erfüllung des Geschäftszweckes können Adressdaten zwischen der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH und den Zulieferbetrieben ausgetauscht werden.

§ 14 Gerichtsstand

Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, ist der Sitz der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH, Brand-Erbisdorf vereinbart.

Die BRANDER Landtechnik Vertriebsgesellschaft nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.

Brand-Erbisdorf, den 17.05.2023

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