AGB Onlineshop ohne Maschinenvertrieb

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH für B2B Onlineshop, www.brander-landtechnik.de

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Rolf Schäfer gelten für die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH an Geschäftskunden. Die im Onlineshop unter www.brander-landtechnik.de angebotenen Produkte sind zu Nettopreisen angegeben. Angebote in diesem Shop richten sich ausschließlich an Unternehmen. Privatpersonen bedienen wir gerne über unsere Servicemitarbeiter(-Innen) telefonisch.  Der Firmenkunde nimmt die AGB durch die Entgegennahme der Ware und Leistung an.

Abweichende Regelungen haben nur insofern Geltung, als sie zwischen Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft und dem Käufer schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Maße, Gewichte, Abbildungen oder sonstige Artikelbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Die Bezahlung der Waren hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Die Inanspruchnahme eines Skontos setzt eine entsprechende Vereinbarung, sowie den Ausgleich sämtlicher anderer Forderungen aus Warenanlieferung voraus.

Die Bankverbindung für Bestellungen aus Deutschland und Resteuropa lautet:

Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH
Kontonummer: 3115020820
Bankleitzahl: 87052000
Bank: Sparkasse Mittelsachsen
IBAN: DE88 8705 2000 3115 0208 20
BIC: WELADED1FGX

(2) Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

(3) Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen.

§ 4 Rücktritt

Die Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich des noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht wurden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

§ 5 Lieferung, Verpackung, Gefahrübergang

(1) Zugesagte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der Frist in den Versand gegangen oder vom Kunden abgeholt worden ist.

(2) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Überschreitens der vereinbarten Lieferfrist ist ausgeschlossen. Kommt es aufgrund von höherer Gewalt, Streiks oder anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen zu Lieferverzögerungen, verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum, maximal um bis zu einem Monat. Es erfolgt von uns eine entsprechende Information an den Kunden. Wird die Lieferfrist um mehr als einen Monat überschritten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem unter Beauftragung eines betriebsfremden Versendungsbeauftragten zugeschickt, geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Versendungsbeauftragten auf den Kunden über. Für den Fall der Warenanlieferung durch den betriebsinternen Außendienst geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden auf diesen über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH nicht zulässig. Verliert die Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH durch Einbau oder Montage das Eigentum an den von ihr gelieferten Gegenständen, so räumt der Auftraggeber der Werkleistung bzw. der Käufer dieser unter Ausschluss der Regelungen der §§ 947, 948, 950 BGB ein anteiliges Miteigentum an der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Sache ein. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, erlischt sein Gebrauchsrecht an den im Miteigentum stehenden Gegenständen. Die Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH hat das Recht, den betreffenden Gegenstand in Besitz zu nehmen und freihändig zu verkaufen. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten auf die offene Forderung angerechnet und der Restbetrag an den Auftraggeber/Käufer ausbezahlt.

§ 7 Austauschteile

Der Lieferung eines aufbereiteten Austauschteils steht die Geldzahlung und eine Lieferung des reparaturbedürftigen Altteils durch den Kunden auf eigene Kosten gegenüber. Das Entgelt für die Lieferung des Austauschteils ist demnach die vereinbarte Geldzahlung sowie der gemeine Wert des Altteils. Dabei werden Altteile mindestens mit einem Wert von 10 % des Bruttoaustauschentgelts bewertet. Setzt ein Lieferant der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH einen anderen Wert des entsprechenden Altteils an, so wird dieser Wert dem Kunden in Rechnung gestellt. Als Bruttoaustauschentgelt ist der Betrag anzusehen, den der Kunde für den Erwerb eines dem zurückgegebenen Altteil entsprechenden Austauschteil abzüglich Umsatzsteuer, jedoch ohne Abzug eines Rabatts zu zahlen hat. Der Wert des zu liefernden Altteils zzgl. Umsatzsteuer, wird dem Kunden als Altteilpfand in Rechnung gestellt. Eine Gutschrift des Altteilpfands ohne die gem. R 153 UStR 2008 abzuführende auf das Altteil angefallene Mehrwertsteuer kann nur erfolgen, wenn das zurückzuliefernde Altteil binnen 14 Tagen nach Eingang des Austauschteils beim Kunden bei der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH in ordnungsgemäßem Zustand FREI eingeht. Das zu liefernde Altteil befindet sich in einem ordnungsgemäßen Zustand, wenn es mit dem Austauschteil typengleich und instandsetzungsfähig ist.

§ 8 Retouren

Die Rücknahme ist nur möglich, wenn der Warenwert mindestens 8 € je Stück/VPE netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer beträgt, nach Lieferung ohne Gebrauchsspuren und in der unbeschädigten und verschlossenen Originalverpackung und der ursprünglichen Sortierung auf eigene Kosten des Kunden zurückgegeben wird.

Für die Rücknahme innerhalb von 21 Tagen berechnen wir die Rückfrachtkosten.

Für die Rücknahme ab 22. bis 49. Tag berechnen wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 25 % des Warenwertes netto je Stück/VPE, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Ab dem 50. Tag nach Lieferung erfolgt keine Rücknahme.

Maßgeblich ist das Datum des Lieferscheins. Der Retoursendung ist eine Kopie des Lieferscheins beizufügen.

Die Rücknahme von Sonderbeschaffungen, auf Kundenwunsch angefertigter und abgelängter Ware ist ausgeschlossen. Die Rücknahme von angebrochenen Verpackungseinheiten ist nicht möglich.

Die Rücknahme von Original-Ersatzteilen richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hersteller.

§ 9 Werkstattservice

Die Montage, Reparaturdienstleistung und Inbetriebsetzung ist in den Preisen nicht inbegriffen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Wird die Montage durch die Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH ausgeführt, so berechnet sie hierfür jeweils die gültigen Stundensätze für Montagelöhne und die Fahrtkosten.

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach der Abnahme bei der Werkleistung ein Mangel, der auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Monteurs der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH zurückzuführen ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung. Eine Selbstvornahme der Nachbesserung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat das Recht, von dem Werkvertrag zurückzutreten, wenn die Mängel der Werkleistung innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Geltendmachung des Mangels von der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH nicht behoben werden. Weitergehende Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränkt sich die Gewähr der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH auf die Abtretung der ihr gegen den Lieferanten wegen etwaiger Mängel zustehender Ansprüche. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn seitens des Auftraggebers oder Dritter ohne vorherige Genehmigung der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH, unsachgemäße Änderungen an dem Gegenstand der Werkleistung durchgeführt werden.

§ 10 Gewährleistung bei Kaufverträgen

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts Anderes bestimmt ist:

(2) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands zu verlangen. Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH behält sich vor, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(3) Liefert Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen. Die Austauschpflicht gem. § 439 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen.

(4) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr.

(5) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.

(6) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH Vertriebsgesellschaft mbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. Weitergehende Ansprüche des Käufers auf Ersatz von unmittelbaren oder mittelbaren Schäden beispielsweise durch Ein- und Ausbau der mangelhaften Ware oder Folgeschäden an Gegenständen des Käufers sind ausgeschlossen, sofern nicht wesentliche Pflichten der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH verletzt wurden und dies auf ein grobes Verschulden zurückzuführen ist.

§ 11 Transportschäden

Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt, die dem Käufer geliefert werden, müssen beim Spediteur/Frachtdienst reklamiert werden. Ihre Annahme ist zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit uns Kontakt per E-Mail, Fax oder Post aufzunehmen. Damit ist keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen verbunden.

§ 12 Datenschutz

Bitte informieren Sie sich zu unseren Datenschutzbedingungen auf unserer Seite www.brander-landtechnik unter der Rubrik „Datenschutz“.

§ 13 Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Da der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH, Brand-Erbisdorf vereinbart.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.

Brand-Erbisdorf, den 05.03.2021

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